Die SP stimmt daher der Verschiebung der Evaluation zu.

Grundsätzlich sollten Evaluationen nicht verschoben werden. Im vorliegenden Fall macht die Verschiebung aber Sinn. Der Regierungsrat begründet die Verschiebung auf S. 7 Ziff. II.3, überzeugend. Wie im Bericht ausgeführt wird, nimmt der Bund selbst eine Evaluation des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes vor. Diese soll noch in diesem Jahr vorliegen. Danach will der Bundesrat zu zahlreichen parlamentarischen Vorstössen betreffend das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Stellung nehmen und entscheiden, wie das neue Recht und dessen Umsetzung in den Kantonen verbessert werden kann. Es macht daher wenig Sinn, wenn der Regierungsrat vor diesen Arbeiten einen Evaluationsbericht erarbeiten müsste. Die SP stimmt daher der Verschiebung der Evaluation zu.

Hinzu kommt, dass der Regierungsrat zur Praxis der eingeschränkten Pflichten gemäss Art. 420 ZGB nächstens Stellung nehmen wird, da die CSP Obwalden diesbezüglich eine Interpellation eingereicht hat. Auch von daher beSP OW_Vernehmlassung_Evaluation_KESBsteht keine Notwendigkeit, den Evaluationsbericht früher zu verlangen.»

 

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