Die SP Obwalden begrüsst den Vorschlag des Regierungsrates, dass die Vorlage in zwei separate Nachträge aufgeteilt wird und der erste Nachtrag dem Volk zur Beurteilung vorgelegt, bzw. für den zweiten Nachtrag das fakultative Referendum empfohlen wird.

Die SP Obwalden unterstützt ferner die neue Aufschlüsselung über die Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Die SP Obwalden ist auch mit den Anpassungen an das übergeordnete Recht einverstanden. Sie ist jedoch dagegen, dass bei juristischen Personen der Gewinnsteuersatz auf Antrag erhöht werden kann. Es handelt sich hier um ein Steuervermeidungsinstrument, mit welchem im Ausland Steuern gespart werden.Wir sind der Meinung, dass die Steuern dort bezahlt werden sollen, wo Gewinne erzielt werden. Mit diesen Steuervermeidungsinstrumenten werden strukturschwache Länder noch weiter geschwächt. Folge davon ist, dass Wirtschaftsbetriebe und junge und dynamische Bevölkerungsgruppen abwandern.

Evi Morger
Kantonsrätin SP Obwalden

2017-04-Steuergesetzrevision_2018_Fragebogen_Vernehmlassung

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