von Niccolò Rasselli, alt Bundesrichter

Die sog. Selbstbestimmungsinitiative der SVP gibt vor, sich gegen „fremde“ Richter zu richten. Tatsächlich richtet sie sich gegen unsere schweizerischen Richter und gegen die Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK). Denn bei einem Widerspruch zwischen Schweizer Recht und der  Europäischen Menschenrechtskonvention müsste diese gekündigt werden.

Abgesehen davon, dass die EMRK auch zur Rechtsentwicklung in der Schweiz- und damit zu unser aller Vorteil beiträgt, wäre es geradezu unmoralisch, wenn just die Schweiz als eines der wenigen im Zweiten Weltkrieg verschonten Länder, die erste Bresche in die Europäische Menschenrechtskonvention schlagen würde. Darüber hinaus würden die Schweiz zu einem unzuverlässigen Vertragspartner – mit unabsehbaren Folgen für uns alle. Für den Kleinstaat Schweiz, dessen Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft integriert ist, ist die Verbindlichkeit völkerrechtlicher Verträge lebenswichtig. 

Die Selbstbestimmungsinitiative setzt die Grundlagen des schweizerischen Wohlstands aufs Spiel.

Erfahre mehr :   Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter

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