SP Obwalden erachtet den Bericht als umfassende Darstellung des Obwaldner Bildungswesens. Jedoch sind weder die Auswahl der Fragen noch die geschlossenen Fazits ganz nachvollziehbar und beurteilbar. Ferner stellt sich die Fragen nach dem Nutzen dieser Zusammenstellung.

Die Stellungnahme der SP Obwalden zu den einzelnen Fazits lautet wie folgt:

EHER JA zur teilweisen Neuformulierung des Berufsauftrags der Lehrpersonen (Fazit 8): die Arbeit einer Lehrperson besteht aus den vier Arbeitsfeldern. Es soll sich bei dieser Formulierung des Berufsauftrags aber um einen Richtwert handeln. Es soll nämlich in der Kompetenz der Schulleitung liegen, die richtige Aufteilung zu machen. Die Schulleitungen müssen diese Flexibilität haben.

JA zur vorgeschlagenen Zusammenfassung der bestehenden Pools zu einem neuen Schulpool (Fazit 9).

NEIN zu weiterem Handlungsbedarf bei den 10 Fazits (2.2.3): es werden nur Kosten aufgenommen, der Nutzen wird in keinem Fall erwähnt, d.h. Abwägung Kosten / Nutzen scheint kein Kriterium zu sein. Ein Beispiel: Arbeitsgruppen Lehrmittel- und Weiterbildungskommissionen sowie Fachberatung wurden abgeschafft. Diese Arbeit muss trotzdem gemacht werden, jedoch ist diese nun weniger effizient bzw. qualitätsorientiert. D.h. diese Arbeit muss nun die Schulleitung machen und diese müssen diese Arbeit dann in die betreffenden Fachschaften weitergeben.

JA zur Situationsanalyse im Bereich der einzelnen Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen (2.4.1): die Stellen müssen aber im interkantonalen Vergleich finanziell attraktiv sein. Klassenlehrpersonen müssen dringend besser entlöhnt bzw. entlastet werden, um den Beruf attraktiver zu machen. Es braucht zwingend eine zweite Lektion für die Klassenlehrperson. Das Lohnsystem muss angepasst werden. Weil die Lohnsumme nicht angepasst wird, gibt es Verzerrungen, die nicht mehr aufgeholt werden können. Es ist sehr wichtig, dass junge Lehrpersonen auch eine gewisse Entwicklung machen können.

JA zur neuen Kündigungsfrist gemäss Art. 24 Abs. 1 BiG (2.4.2): diese gibt mehr Flexibilität für Lehrpersonen und Schulleitungen.

NEIN zur Aufhebung der Bildungskommission (2.5): die Bildungskommission ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Bildungsfachleuten, bildungsinteressierten Personen aus der Bevölkerung, Parteien und dem Departement. Sie funktioniert als Thinktank und ist breit abgestützt. Es handelt sich bei Fr. 7000.- zudem um eine geringe Ersparnis.

EHER JA bez. Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden (2.6.1): Bis anhin macht der Kanton Vorgaben, die Gemeinden zahlen. Der Kanton kann jedoch nicht nur Vorgaben machen, sondern muss auch mitbezahlen. Bei einer teilweisen Kantonalisierung können die kantonalen Vorgaben besser verstanden werden. Deshalb muss der finanzielle Sockelbeitrag des Kantons grösser werden, allenfalls mit Umverteilung der Steuern.

NEIN, dass die Einwohnergemeinden die Weiterbildungskosten zu 100% tragen sollen (2.6.2): Es handelt sich hier nur um eine Kostenverschiebung und nicht um Einsparungen. Weiterbildung ist ferner ein Kernanliegen, es ist Qualitätssicherung und darf nicht nur finanziell bewertet werden.

NEIN, dass die Einwohnergemeinden die Kosten fürs 1. und 2. UG bezahlen müssen (2.6.3): es handelt sich wiederum um eine Kostenverschiebung und nicht um eine Einsparung. Ausserdem würde der administrative Aufwand viel grösser. Die Entwicklungen könnten gegenüber Kindern zudem ganz ungünstig verlaufen, indem Gemeinden beispielsweise ihre Kinder gar nicht mehr ins UG schicken würden.

NEIN zur Anpassung des Einschulungszeitpunkts (2.7): diese Massnahme bringt keinen Spareffekt. Zugunsten einer Harmonisierung innerhalb der Innerschweiz mag diese Massnahme sinnvoll sein. Aber aus pädagogischer Sicht ist diese Verschiebung der Einschulungszeit nicht sinnvoll: Unsere Kinder sind jetzt schon sehr jung. Als Schulabgänger wären sie dann so jung, dass sie oft nach Beendigung der offiziellen Schulzeit noch keine Lehre starten könnten.

NEIN, dass Privatschulen die Lehrmittel neu selbst bezahlen müssen (2.8): unsere Privatschulen sind sehr gut und sind eine Entlastung für unser Schulalltag. Wenn eine Privatschule zumachen müsste, käme das für eine Gemeinde viel teurer. Ein Kind ausserkantonal ausbilden zu lassen ist viel teurer. Kosten und Nutzen stehen in diesem Sinne in keinem Verhältnis, da dieser Beitrag an Lehrmittel sehr gering ist. Privatschulen hätten bei einer Streichung zudem die Freiheit, die eigenen Lehrmittel wählen. Dies würde den Schulübertritt in die Volksschule erschweren.

NEIN zur Optimierung des Fächerangebots bei der Kantonsschule (2.9): das Angebot an Schwerpunktfächern in OW ist nicht mehr attraktiv. Es gibt keine Neusprachen mehr. Latein wird zurzeit auch nicht angeboten. Lernende mit Sprachstärken sind klar benachteiligt. Eine Zusammenarbeit mit Stans erscheint in einem ersten Moment interessant. Für die Lernenden aus Obwalden würde diese Zusammenarbeit jedoch ein grosser zeitlicher Aufwand für die Anreise bedeuten. Insbesondere für Lernende aus Sachseln, Giswil und Lungern wäre dieses Angebot aufgrund der langen Anfahrtszeiten nicht zumutbar. Aus diesen Gründen soll das Angebot an Schwerpunktfächern eher ausgebaut werden, damit die Kantonsschule Obwalden für alle Lernenden eine ausgewogene und attraktive Allgemeinausbildung anbietet.

JA zur Anpassung der Schulgeldpraxis beim Regionalen Schulabkommen (2.10): Es gibt jedoch Schwerpunktfächer, die in Luzern bereits im 3. Gymnasium starten. Bei diesen sollen Lernende bereits ab der 3.Gynmasialklasse nach Luzern dürfen. Es muss garantiert sein, dass die Lernenden zum Start des Schwerpunktfachs den Schulwechsel vornehmen könnten.

NEIN zur Kürzung von Leistungsvereinbarungen mit der Stiftsschule Engelberg (2.11): die Stiftschule bietet den Engelberger Kindern eine gute Schule. Es liegt in unserem Interesse, dass dies weiterhin so ist. Deshalb sollen wir die Beiträge weiter bezahlen. Ferner bereichert die Stiftschule die Standortattraktivität des Kantons.

 

SP Obwalden, 9. Januar 2018

https://www.sp-obwalden.ch/sp-ow-fragebogen_vernehmlassung_big-motion419/

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